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   BVerwG, 21.03.2019 - 4 BN 6.19   

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https://dejure.org/2019,14942
BVerwG, 21.03.2019 - 4 BN 6.19 (https://dejure.org/2019,14942)
BVerwG, Entscheidung vom 21.03.2019 - 4 BN 6.19 (https://dejure.org/2019,14942)
BVerwG, Entscheidung vom 21. März 2019 - 4 BN 6.19 (https://dejure.org/2019,14942)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 15.03.1989 - 4 NB 10.88

    Antragsbefugnis einer Gemeinde zur Prüfung der Gültigkeit einer von ihr zwar

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2019 - 4 BN 6.19
    Nach dem Beschluss des Senats vom 15. März 1989 - 4 NB 10.88 - (BVerwGE 81, 307) kann eine Gemeinde die Prüfung der Gültigkeit einer in ihrem Gebiet geltenden Rechtsvorschrift stets beantragen, wenn sie die Vorschrift als Behörde zu beachten hat.

    Das entspricht dem Beschluss des Senats vom 15. März 1989 - 4 NB 10.88 -, in dem es heißt (BVerwGE 81, 307 S. 310), für die Antragsbefugnis der Gemeinde als Behörde sei ausreichend, dass die angegriffene Norm im Gemeindegebiet gelte und von ihr bei der Wahrnehmung der eigenen oder übertragenen Angelegenheiten zu beachten sei.

  • BVerwG, 06.12.2000 - 4 BN 59.00

    Bebauungsplan; Abwägungsgebot; private Belange; Erschließung; Teilnichtigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2019 - 4 BN 6.19
    Zwar hat das Oberverwaltungsgericht die Antragsbefugnis der Antragstellerin mit der Pflicht zur Beachtung der Zielfestlegungen des Regionalplans zum Ausschluss raumbedeutsamer Windenergieanlagen begründet, bei der Prüfung der Begründetheit des Normenkontrollantrags hat es aber zu Recht eine objektive Rechtskontrolle vorgenommen und nicht gefragt, ob durch den Rechtsverstoß Rechte oder Belange der Antragstellerin verletzt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Dezember 2000 - 4 BN 59.00 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 144 S. 50).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2019 - 4 BN 6.19
    Weiterhin muss dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr beanstandet wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328).
  • BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2019 - 4 BN 6.19
    Ist die vorinstanzliche Entscheidung auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund aufgezeigt wird und vorliegt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 1994 - 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4 S. 4).
  • BVerwG, 23.01.1996 - 11 B 150.95

    Recht der Landwirtschaft: Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung, Anhörung

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2019 - 4 BN 6.19
    Die Antragsgegnerin zeigt schon nicht auf, dass das Oberverwaltungsgericht auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung, auf die abzustellen ist, selbst wenn sie verfehlt sein sollte (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 1996 - 11 B 150.95 - Buchholz 424.5 GrdstVG Nr. 1 S. 1), Anlass zu der vermissten Sachverhaltsaufklärung hätte haben müssen.
  • BVerwG, 04.07.1980 - 4 C 25.78

    Zeitlicher Umfang der Auslegung von Bebauungsplanentwürfen

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2019 - 4 BN 6.19
    Was für den Entwurf eines Bebauungsplans gilt (BVerwG, Urteil vom 4. Juli 1980 - 4 C 25.78 - Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 21 S. 32), gilt auch für den Entwurf eines Raumordnungsplans.
  • BVerwG, 18.08.2015 - 4 CN 7.14

    Konzentrationszonenplanung; Ziel der Raumordnung; Verbindlicherklärung;

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2019 - 4 BN 6.19
    Wenn es - wie hier - Sache des jeweiligen Regionalen Planungsverbands ist, im Raumordnungsplan die mit der Planung verbundenen (abschließenden) Abwägungsentscheidungen zu treffen, muss sich der Planungsverband mit Änderungen oder Beschränkungen der Abwägungsentscheidung durch die Genehmigungsbehörde erneut befassen und sie im Falle des Einverständnisses durch ihre Billigung oder einen Beitrittsbeschluss bestätigen (BVerwG, Urteil vom 18. August 2015 - 4 CN 7.14 - BVerwGE 152, 372 Rn. 11).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2020 - 10 A 17.17

    Regionale Planungsgemeinschaft "Uckermark-Barnim"; Sachlicher Teilregionalplan

    Von daher hätte es eines erneuten Beschlusses der Regionalversammlung bedurft, mit dem sich dieses Organ die Satzung in der durch die Genehmigung veränderten Form zu Eigen macht (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. August 2015 - BVerwG 4 CN 7.14 -, juris Rn. 11; Beschlüsse vom 21. März 2019 - u. a. BVerwG 4 BN 6.19 -, juris Rn. 12; zur Erforderlichkeit eines derartigen Beschlusses bei Änderung des Planinhalts eines Bebauungsplans vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Juli 2011 - BVerwG 4 B 23.11 -, juris Rn. 3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.03.2021 - 10 A 17.17

    Wirksamkeit des Regionalplans Uckermark-Barnim, Sachlicher Teilplan "Windnutzung,

    Von daher hätte es eines erneuten Beschlusses der Regionalversammlung bedurft, mit dem sich dieses Organ die Satzung in der durch die Genehmigung veränderten Form zu Eigen macht (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. August 2015 - BVerwG 4 CN 7.14 - juris Rn. 11; Beschlüsse vom 21. März 2019 - u.a. BVerwG 4 BN 6.19 - juris Rn. 12; zur Erforderlichkeit eines derartigen Beschlusses bei Änderung des Planinhalts eines Bebauungsplans vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Juli 2011 - BVerwG 4 B 23.11 - juris Rn. 3).
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